Die einfache Übersetzung
Eine einfache Übersetzung dient dem Verständnis eines Dokuments: Korrespondenz, zu prüfender Vertrag, internes Dokument. Sie ist genau, trägt aber keine Bestätigung der Übereinstimmung.
Die beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung enthält eine Bestätigung, dass sie vollständig und originalgetreu ist. Sie wird oft für amtliche Dokumente verlangt, die einer Behörde vorgelegt werden: Zivilstandsurkunden, Diplome, Urteile.
Was je nach Behörde variiert
Die Anforderungen sind in der Schweiz nicht überall gleich. Manche Behörden akzeptieren eine vom Übersetzer beglaubigte Übersetzung; andere verlangen zusätzlich eine Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers, zum Beispiel durch einen Notar, oder eine besondere Form.
Am sichersten fragen Sie direkt bei der empfangenden Behörde nach der akzeptierten Form und leiten uns die Antwort weiter.
Unser Rat
Im Zweifel nennen Sie uns den Empfänger des Dokuments. Wir sagen Ihnen vor Arbeitsbeginn, welche Form passt, damit die Übersetzung nicht wiederholt werden muss.
Diese Ratgeber geben allgemeine Orientierung. Die genauen Anforderungen legt immer die Behörde fest, die Ihr Anliegen bearbeitet.