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Übersetzungen für Einbürgerung und Aufenthaltsbewilligungen
Einbürgerung, Familiennachzug, Ausweis B oder C: die ausländischen Dokumente Ihres Dossiers, übersetzt.
Dossiers für Einbürgerung, Familiennachzug oder Aufenthaltsbewilligung enthalten oft ausländische Dokumente: Zivilstandsurkunden, Strafregisterauszüge, Diplome, Urteile.
Welche Dokumente nötig sind und wie sie übersetzt werden müssen, hängt von Gemeinde, Kanton und Ihrer Situation ab. Verlangen Sie zuerst die Liste bei der zuständigen Behörde und senden Sie uns dann alle Dokumente zusammen: Sie erhalten eine Gesamtofferte.
Häufige Fragen
Welche Dokumente muss ich übersetzen lassen?
Die Liste bestimmt die Behörde, die Ihr Dossier bearbeitet. Senden Sie uns diese Liste: Wir sagen Ihnen, welche Dokumente betroffen sind.
Kann ich das ganze Dossier auf einmal senden?
Ja, das ist sogar empfehlenswert. Die Offerte umfasst alles und die Fristen werden abgestimmt.
Sind die Übersetzungen beglaubigt?
Ja, auf Wunsch, in der von der Behörde verlangten Form.
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