Startseite / Zivilstand
Beglaubigte Übersetzung von Zivilstandsurkunden
Geburts-, Heirats- und Todesurkunden sowie Familienbescheinigungen, übersetzt für Zivilstandsämter und Schweizer Behörden.
Heirat in der Schweiz, Geburt eines Kindes, Einbürgerung oder Eintragung eines Ereignisses im Ausland: Zivilstandsämter verlangen für ausländische Dokumente oft eine Übersetzung.
Wir übersetzen Ihre Urkunden und beglaubigen die Übersetzung. Nennen Sie uns das zuständige Amt: Wir klären mit Ihnen die verlangte Form, mit oder ohne Apostille.
Häufige Fragen
Akzeptiert das Zivilstandsamt die Übersetzung?
Die Anforderungen sind je nach Kanton und Amt verschieden. Nennen Sie uns das zuständige Amt: Wir bestätigen die verlangte Form vor Arbeitsbeginn.
Braucht es eine Apostille?
Das hängt vom Ausstellungsland ab. Die Apostille wird im Herkunftsland beantragt; wir übersetzen das apostillierte Dokument, wenn das Amt dies verlangt.
Genügt ein Foto?
Für die Offerte ja. Ein scharfes Foto oder ein Scan reicht. Für die Beglaubigung sagen wir Ihnen, ob das Original oder eine beglaubigte Kopie nötig ist.
Heiraten in der Schweiz mit ausländischen Dokumenten
Die Schritte, um Ihre Dokumente vor dem Ehevorbereitungsverfahren zu beschaffen und übersetzen zu lassen.
Ratgeber lesen →RatgeberApostille oder Legalisation: was ist der Unterschied?
Zwei Wege, die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde zu bestätigen, und ihr Bezug zur Übersetzung.
Ratgeber lesen →RatgeberBeglaubigte oder einfache Übersetzung: welche brauchen Sie?
Die richtige Wahl hängt vom Verwendungszweck und von den Anforderungen des Empfängers ab.
Ratgeber lesen →Ein Dokument zu übersetzen?
Foto senden, Offerte erhalten.